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Mitglied der ADT können natürliche Personen und juristische Personen bzw. BGB-Gesellschaften sein.
Heute gehören der ADT 58 Mitglieder an.
Sektion A
Einrichtungen mit übergeordneter onkologischer Zentrums- oder regionaler Netzwerksfunktion
Sektion B
Einrichtungen, mit bundes- und landesgesetzlicher Regelungen und denen Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung übertragen sind (Krebsregister)
Sektion C
natürliche und juristische Personen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Körperschaften und sonstige Gesellschaften und Organisationen, welche den Vereinszweck der ADT fördern wollen.