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Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V.

Netzwerk für Versorgung, Qualität und Forschung in der Onkologie

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  • Vortrag von Frau PD Dr. Simone Wesselmann der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. auf dem 31. Deutschen Krebskongress zum Thema Zusammenarbeit von Organkrebszentren und Klinischen Krebsregistern.

Dienstleistungen des Krebsregisters für die Organkrebszentren

  • Datensichtung und Überprüfung mit den jeweiligen Organkrebszentren vor den Zertifizierungen
    • Abgleich der Vollständigkeit
    • Prüfung auf Plausibilität
    • Erhebung des Lifestatus
  • Auswertung der Daten
    Auf Wunsch Präsentation der Auswertung bei der Auditierung
    Benchmarking mit anderen Zentren
    Organisation von Fortbildungen und Qualitätszirkeln

In gemeinsamen Workshops werden u.a. Ziele und Papiere zur verbesserten Zusammenarbeit erarbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier.


Ziel und Zweck dieser Vereinbarung ist die Festlegung der Inhalte der Zusammenarbeit zwischen dem Kooperationspartner und dem Zentrum.

 

Die hier getroffenen Regelungen bilden einen wesentlichen Teil der Zusammenarbeit zwischen dem Kooperationspartner und dem Zentrum ab. Selbstverständlich kann die Zusammenarbeit auch über das festgelegte Maß hinausgehen. Wird die Ausweitung der Zusammenarbeit dann zum Regelfall, sollte dieser als Ergänzung in diese Kooperationsvereinbarung aufgenommen werden.

 

Der Kooperationspartner ist Teil der Struktur des Zentrums und dementsprechend darzustellen (z.B. homepage).

 

Grundvoraussetzung der Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit sind die aktuell gültigen (wenn möglich) S3-Leitlinien.

 

Eine über die Inhalte der Kooperationsvereinbarung hinausgehende, wissenschaftliche Nutzung der Daten ist gesondert zu vereinbaren.

 

Die einzelnen Meldungen an das zuständige Krebsregister werden nach Vorgaben des GKV Spitzenverbandes vergütet.

 

Die Finanzierung einer Zusammenarbeit, die über die Inhalte des §65c des Krebsfrüherkennungsregistergesetz hinausgeht, ist mit einer zusätzlichen Vereinbarung individuell zu beschließen.